Gabelstaplerführerschein
Rechtlich ist, als allgemeine Forderung des Arbeitsschutzgesetzes geregelt, dass der Arbeitgeber entsprechende Maßnahmen zu ergreifen hat, um in seinem Verantwortungsbereich die Sicherheit und Gesundheit von Personen und Mitarbeitern zu gewährleisten.
Dies betrifft auch die erforderliche Ausbildung und Unterweisung der zum Umgang mit Flurförderzeugen vorgesehenen Mitarbeiter.
Weitere Konkretisierungen dieser rechtlichen Vorgaben sind in der DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention, der DGUV V 68 Flurförderzeuge, der DGUV G 308-001 Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand sowie der DGUV I 208-004
Gabelstapler dargelegt.
Wir können Ihnen zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und bei der damit verbundenen betrieblichen Umsetzung die hierfür erforderlichen sicherheitstechnischen und organisatorischen Leistungen anbieten.
Unsere Leistungen im Einzelnen:
- Ausbildung von Gabelstaplerfahrern mit theoretischer und praktischer Prüfung auf Grundlage der entsprechenden gesetzlichen Vorgaben.
- Ausbildung und Unterweisung zum selbstständigen Führen von Mitgängerflurförderzeugen.
- Durchführung von regelmäßigen Nachschulungen/Unterweisungen nach DGUV Vorschrift 1.
- Erteilung/Ausstellung von entsprechenden Zertifikaten und Fahrausweisen.
Auf Wunsch und bei entsprechenden materiellen und räumlichen Voraussetzungen können die entsprechenden Schulungen, Ausbildungsmaßnahmen oder Untersuchungen auch bei Ihnen vor Ort durchgeführt werden. Die Schulungstermine können dabei an die betrieblichen Erfordernisse angepasst werden.
Aktuelle Seminare
Z.Z. keine öffentlichen Seminare geplant.