Kompetente Beratung durch uns als Laserschutzbeauftragten
Ein Arbeitgeber ist, bevor eine Lasereinrichtung in Betrieb genommen wird, dazu verpflichtet, einen Laserschutzbeauftragten zu benennen bzw. zu bestellen. Ein Laserschutzbeauftragter muss über die erforderlichen fachlichen Kenntnisse verfügen, um den sicheren Umgang mit Laser-Einrichtungen zu gewährleisten.
Wir übernehmen für Sie gerne die Aufgabe des Laserschutzbeauftragten und helfen Ihnen dabei, Ihre Laser-Einrichtungen zur sicheren Nutzung und Instandhaltung zu überprüfen und auf dem neuesten Stand zu halten.